Ökumenische Diakoniestationen im Dekanat Kronberg - Kronberg + Steinbach

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Grundpflegerische Leistungen

Die Abrechnung der grundpflegerischen Leistungen ist in den jeweiligen Bundesländern geregelt. In Hessen gibt es die Abrechnung über das so genannte „Modulsystem“. Unter Module versteht man bestimmte Leistungskomplexe. Die Leistungskomplexe umfassen wiederum jeweils bestimmte Einzelleistungen, die der Klient sich individuell auf seine Bedürfnisse zusammenstellen kann.
 
Im Bereich der Grundpflege gibt es folgende Leistungskomplexe (LK):

LK   1    Kleine Körperpflege
LK   2    Große Körperpflege
LK   3    Große erweiterte Körperpflege
LK   4    Spezielle Lagerung
LK   5    Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen
LK   6    Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
LK   7    Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
LK   8    Enterale Ernährung über Sonde
LK   9    Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
LK 10    Hilfe beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
LK 11    Mobilisation in der Wohnung
LK 12    Begleitung bei Aktivitäten

Die Leistungen der Grundpflege können entweder direkt mit dem Klienten abgerechnet werden oder, wenn der Klient in einer Pflegestufe eingestuft wurde, direkt mit der jeweiligen Pflegekasse.

Sollte für den Klienten ein Krankenhausaufenthalt notwendig, aber nicht durchführbar sein oder durch die Pflege zu Hause ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt werden, so kann die Krankenkasse die Kosten der Grundpflege für maximal 4 Wochen übernehmen.


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